Kostenträger

Lichtsignalanlagen, Vibrationsmeldegeräte, Licht- und Vibrationswecker sind von den gesetzlichen Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt. Sie stehen im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen unter der Produktgruppe 16. Gern schicken wir Ihnen einen Auszug daraus zu. Der Kommunikationsverstärker Hearit steht unter der Nr. 13.20.07.0002 im Hilfsmittelverzeichnis. 
Für den Antrag an Ihre Krankenkasse brauchen Sie einen Kostenvoranschlag und ein ärztliches Attest. Der Arzt bestätigt dabei nur "dass Sie auf eine Lichtsignalanlage angewiesen sind". Für die technische Ausführung, z.B. die Anzahl benötigter Blitzlampen ist der Arzt nicht zuständig. 

Wenn Sie die Hilfsmittel nicht privat, sondern im Arbeitsleben benötigen, helfen Ihnen die örtlichen Fürsorgestellen, die Hauptfürsorgestelle und natürlich auch die Reha SB-Stellen der Arbeitsämter. 
 

Wo kaufen Sie die HGT-Produkte?

Wir empfehlen Ihnen den Kauf in einem Fachgeschäft für Hörgeräte-Akustik. Beim Kauf im Fachgeschäft sparen Sie die Kosten für Porto und Verpackung. Der Hörgeräte-Akustiker ist Fachmann, und wird Sie persönlich beraten. Er kann Ihnen auch wertvolle Tips für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder andere Kostenträger geben. Auch nach dem Kauf steht Ihnen der Hörgeräte-Akustiker mit Rat und Tat zur Seite. Wir nennen Ihnen gern Fachgeschäfte in Ihrer Nähe. 
Wenn kein Fachgeschäft mit HGT-Produkten in Ihrer Nähe liegt, beliefern wir Sie auch gern per Postversand mit Rechnung, die Sie (oder meist Ihre Krankenkasse) innerhalb von 3 Wochen überweisen. 

letzte Änderung: 15.05.2001

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