Vibrationswecker und Lichtwecker für Schwerhörige und Gehörlose – Wecksysteme mit Lichtwecker

Die Pager und Funksysteme von HGT

Das Wachwerden und Aufstehen für Hörgeschädigte kann mitunter schwierig zu bewerkstelligen sein, denn handelsübliche Wecker sind weitestgehend nutzlos und das automatische Einschalten des Raumlichtes bleibt häufig im Schlaf unbemerkt. Doch dank der Wecksysteme von HGT stellt das Wecken von Hörgeschädigten keine Probleme mehr dar: Verschiedene Geräte wie unsere Lichtwecker machen vor allem in Kombination mit einem Rüttelkissen jeden Tiefschläfer hellwach!

Wecker mit Licht und Vibration – unsere Produkte

Damit das Wecken und Wachwerden auch individuell einstellbar ist und je nach Belieben und Wunsch von Ihnen geändert werden kann, haben wir effektive Wecker für Sie entwickelt:

Der Lichtwecker Light (Typ 76.5):

  • Weckt mit Lichtblitz und Ton
  • Zeigt den Status anderer Funkgeräte im Haus an, wie der nötige Austausch von Batterien oder ein ausgelöster Feueralarm
  • Kann mit einem Rüttelkissen gekoppelt werden
  • Ist in verschiedenen Farben lieferbar

Das Rüttelkissen (aktiv, Typ 73.5):

  • Es setzt die Lichtsignale eines unserer angeschlossenen Lichtwecker um
  • Optimal liegt es unter dem Kopfkissen

Lichtwecker und Rüttelkissen – unsere Wecker für Schwerhörige und Gehörlose

Unsere Licht- und Vibrationswecker sind anerkannte Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen und können vom Arzt verschrieben werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Gerne erarbeiten wir Ihnen ein kostenloses Angebot für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Für welchen unserer Wecker für Hörgeschädigte Sie sich entscheiden und ob Sie die Kombination mit einem Rüttelkissen wählen sollen, können wir gerne gemeinsam in einer ausführlichen Beratung individuell für Sie herausfinden. Kontaktieren Sie uns online oder telefonisch – wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.