Lichtblitze und Vibrationen Mit Hilfe drahtloser Signalanlagen verpassen Sie keinen Personenruf oder Alarm. Schreiben Sie uns eine Nachricht

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Hilfsmittel für Schwerhörige und Gehörlose

Anwendungen der HGT GmbH für Hörgeschädigte

Die Lebensqualität steigern, die Kommunikationsfähigkeit verbessern und einfache Hilfsmittel bieten – das sind die Ziele, die wir bei der HGT GmbH in Altenberge durch unsere Arbeit für Hörgeschädigte erreichen wollen.

Aus diesem Grund entwickeln, produzieren und vertreiben wir seit mehr als 40 Jahren mit viel Leidenschaft und Ideenreichtum Hilfsmittel zur Erleichterung des Alltags von Schwerhörigen und Gehörlosen zu Hause und am Arbeitsplatz - dazu gehören unter anderem Lichtsignalanlagen, Rauchwarnmelder und Alarm-Pager sowie andere technische Geräte für Hörgeschädigte.

Blitzlampen und Vibrations-Pager für Schwerhörige und Gehörlose – Unsere Produkte

Deutliche Hinweise und die perfekte Umsetzung akustischer Ereignisse in optische Signale – die Hilfsmittel der HGT haben dies in den vergangenen Jahrzehnten optimiert und mithilfe der modernen Technik immer weiter ausgebaut.

Zu unserem Sortiment gehören unter anderem die bewährten Blitzlampen unseres Lichtsystems. Diese machen auf akustische Signale, wie zum Beispiel das Telefon- oder Türklingeln, aufmerksam, indem helle Lichtblitze erfolgen.

Einige unserer Systeme lassen sich auch wunderbar kombinieren. So ist das MiniVib- Funksystem optimal, um über Vibrationsfolgen akustische Signale von der Türklingel oder dem Rauchmelder anzuzeigen – vor allem am Arbeitsplatz kann damit die Kommunikationsfähigkeit von Gehörlosen entscheidend verbessert werden.

Unsere Produkte für den privaten Bereich sind anerkannte Hilfsmittel für Gehörlose im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen und können vom Arzt verschrieben werden.

Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Gerne erarbeiten wir Ihnen ein kostenloses Angebot für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Eine Ausstattung des Arbeitsplatzes entsprechend Ihrer Bedürfnisse können Sie nach SGB IX beantragen. Gerne nennen wir Ihnen einen Ansprechpartner, der Ihnen bei der Antragsstellung auf Kostenübernahme nach SGB IX behilflich ist.

Haben Sie Fragen zu unseren Hilfsmitteln für Hörgeschädigte? Rufen Sie uns an!

Möchten Sie genauere Informationen zu unseren Produkten für Schwerhörige und Gehörlose? Oder haben Sie Fragen zu einem bestimmten Hilfsmittel wie den Blitzlampen oder Arbeitsplatzausstattungen? Unser Team steht Ihnen gerne mit seiner jahrelangen Erfahrung zur Verfügung – rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online!