Rauchmelder und Wecker für Schwerhörige und Gehörlose Unsere Systeme

Einige unserer Geräte für Hörgeschädigte sind zu Ihrer Sicherheit praktisch kombinierbar und ergeben zusammen die perfekte Kombination für Ihr Zuhause: Sie werden exakt nach der eingestellten Uhrzeit geweckt, bei akustischen Ereignissen wie dem Telefonklingeln oder dem Schreien Ihres Babys per Lichtblitz alarmiert und im Brandfall vor gefährlicher Rauchentwicklung gewarnt. Dabei können Sie auch im Falle eines Stromausfalls beruhigt schlafen, da alle Geräte batteriebetrieben sind!

Die automatische Überwachung der Funktionsweise der miteinander verbundenen Geräte bietet oberste Sicherheit bei einfacher Handhabung.

Sie haben Interesse? Schreiben Sie uns!

Rauchmelder und Wecker für Schwerhörige und Gehörlose - Die Kombinationen

Die entwickelten Hilfsmittel und Geräte für Hörgeschädigte unseres Betriebs bieten Kombinationsmöglichkeiten, die an Nutzen und Sicherheit kaum zu überbieten sind. Dadurch entgeht auch Gehörlosen kein akustisches Warnsignal oder Ereignis.

Die miteinander kombinierbaren Hilfsgeräte sind:

  • Die Funkblitzlampe Control: In Kombination mit dem Digitalwecker weckt sie zur eingestellten Zeit und mit dem Rauchwarnmelder warnt sie vor Rauchentwicklung durch helle Lichtsignale. Wird sie mit einem Kombisender verbunden, kann sie ebenso das Klingeln des Telefons sowie das Schreien Ihres Babys anzeigen.
  • Der Digitalwecker: Der digitale Funkwecker stellt sich automatisch auf die genaue lokale Uhrzeit ein und ist somit auch für Reisen optimal. Beim Erreichen der eingestellten Weckzeit aktiviert er das drahtlose Vibrationskissen oder wahlweise auch die Funk-Blitzlampe Control, um Sie zu wecken.
  • Der Rauchwarnmelder: Als Warnung signalisiert er sowohl durch ein lautes Piepsen als auch durch die Aktivierung per Funk aller verbundenen Funk-Blitzlampen Control und des drahtlosen Vibrationskissens eine Gefahr durch Rauchbildung.
  • Drahtloses Vibrationskissen: Abgelegt unter Ihrem Kopfkissen empfängt es Signale vom Rauchwarnmelder, vom Digitalwecker und anderen Sendern wie dem Kombisender, zum Beispiel beim Klingeln der Haustüre. Durch gut unterscheidbare Vibrationssignale und das Blinken einer Leuchtdiode macht es Sie auf akustische Ereignisse jeglicher Art aufmerksam.

Warnsysteme für Schwerhörige und Gehörlose – Wir beraten Sie gerne

Unsere Rauchmelder und Wecker sind anerkannte Hilfsmittel im Sinne des Hilfsmittelverzeichnisses der Krankenkassen und können vom Arzt verschrieben werden. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Gerne erarbeiten wir Ihnen ein kostenloses Angebot für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse.

Unser Betrieb berät Sie gerne umfassend zu den eigens für Hörgeschädigte entworfenen und produzierten Hilfsmitteln sowie den praktischen Kombinationen daraus, die Ihnen höchste Sicherheit bieten. Bei Fragen oder dem Wunsch nach einem Beratungstermin können Sie uns telefonisch oder online kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne weiter!